Der Lageplan setzt sich aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Bestandteil zusammen und ist so Teil eines jeden Bauantrages. Während der schriftliche Teil das Baugrundstück beschreibt, den Bauherrn, Nachbargrundstücke und Baulasten benennt sowie Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl aufführt, zeigt der zeichnerische Teil den Umriss des geplanten Bauvorhabens in der Draufsicht in einem Maßstab von 1:100 und setzt es in die entsprechende Umgebung ein. Hier werden auch Dachform und –neigung, ebenso wie Abstandsflächen und angrenzende Grundstücke samt Bebauung dargelegt. Regelmäßig ist der amtliche Lageplan von einem vereidigten Fachmann für Vermessung, einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer gleichgestellten Behörde unter Verwendung der amtlichen Katasterkarte (Flurkarte) zu erstellen.
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