Bauherr

Als Bauherr wird in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht der verantwortliche Auftraggeber der Durchführung von Bauvorhaben bezeichnet. Dieser bereitet im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vor, führt diese aus oder lässt sie ausführen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Bauherr sein, in jedem Fall muss dieser Verfügungsberechtigter des Baugrundstückes sein, denn nur als solcher darf er den Bauantrag unterschreiben.

In Abhängigkeit von den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben muss der Bauherr zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer bestellen. Die Auswahl des Entwurfsverfassers kann unter Umständen auch durch einen Architektur- oder städtebaulichen Wettbewerb erfolgen, indem der Bauherr regelmäßig als Auslober wirkt. Ein Wettbewerbsmanager wird durch den Bauherrn zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Wettbewerbs bestellt. Dabei obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde dem Bauherrn, wobei diese Aufgaben auch dem Entwurfsverfasser übertragen werden können.

Sollte es einen Wechsel des Bauherrn geben, muss der neue Bauherr dies unverzüglich schriftlich der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

In die Verantwortung des Bauherrn fällt weiter auch die Sicherheit und Verkehrssicherheit auf der Baustelle sowie die Abwicklung und Betreuung des Bauvorhabens durch Dritte. Daneben besteht eine Verpflichtung des Bauherrn, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und diesen allen Arbeitern mit Ankündigung zur Verfügung zu stellen.