Bauantrag

Der Antrag eines Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben nennt sich Bauantrag. Die jeweiligen Einzelheiten werden dabei durch die Bauordnung und/ oder die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Im Regelfall ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser für das Erstellen eines Bauantrags notwendig, unter wessen Verantwortung unter anderem die Bauvorlagepläne und Berechnungen erstellt werden. Um gegebenenfalls wichtige Einzelfragen vor einem Bauantrag zu klären, kann eine Bauvoranfrage gestellt werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageverordnungen der Länder bildet die Rechtsgrundlage für einen Bauantrag. Regelmäßig muss ein solcher Antrag schriftlich in dreifacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Dem Bauantrag sind sämtliche, für eine Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) beizufügen, welche sind:

  • Bauantrag: Der ausgefüllte Bauantrag mit statischem Erhebungsbogen, Formblatt, Zustimmungserklärungen der Nachbarn und gegebenenfalls einer Baulastenerklärung sind der Behörden zukommen zu lassen.
  • Bauzeichnungen: Je nach Regelung des zuständigen Bauamtes einer Gemeinde oder Stadt sind zeichnerische Darstellungen der geplanten Baumaßnahmen im Maßstab 1:100 beizufügen.
  • Katasteramtlicher Lageplan: In der Regel sind ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Kopien vorzulegen.
  • Baubeschreibung: Erläuterung des Vorhabens in technischen Einzelheiten durch die Angabe von verwendeten Baumaterialien und Ausstattungen
  • Berechnungen: Ermittlung der bebauten Fläche, des umbauten Raumes, der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ), der Wohn- oder Nutzfläche und Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten
  • Technische Nachweise: (eventuell nachgereicht oder im Einzelfall nicht erforderlich) Standsicherheitsnachweis (Statik), Wärmeschutznachweis und gegebenenfalls Schallschutznachweis
  • Betriebsbeschreibung: Bei gewerblichen Bauvorhaben sind unter anderem Darstellung und Beschreibung der Betriebstätigkeit, des Betriebsablaufes und die Anzahl der Beschäftigten anzuhängen.
  • Entwässerungsplan (-gesuch): Eine zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser)
  • Unter Umständen sind weitere Unterlagen, wie beispielsweise der Brandschutznachweis, detaillierte technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen und die Prüfstatik einzureichen.

Die Kosten eines Bauantrages erstrecken sich über die Antragskosten und Gebühren für den Architekten oder andere bauvorlageberechtigten Personen.