Privatrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften sorgen im Baurecht dafür, dass die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung eines Grundstücks eingehalten und die Rechtsverhältnisse derjenigen Personen, die an der Erstellung des Bauwerks beteiligt sind, geregelt werden.
Zum einen gibt es das öffentliche Baurecht und daneben das privatrechtliche Baurecht. Diese beiden Rechtsgebiete bestehen dabei eigenständig nebeneinander, was sich aus der Landesbauordnung ableiten lässt.
In welchem Maß und welcher Art der Boden baulich verwendet werden darf, wird durch das öffentliche Baurecht bestimmt. In diesem Bereich des Baurechts wird weiterhin zwischen dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unterschieden. Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den Länder. Wohingegen gem. Art. 74 Abs.1 Nr.18 GG die Gesetzgebungskompetenz für das Bauplanungsrecht beim Bund liegt.
Das Bauplanungsrecht regelt die rechtlichen Aspekte, wenn es zu einer städtebaulichen Entwicklung kommt, mithin also welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn ein bauliches Vorhaben in eine Umgebung eingefügt werden soll. Im Vordergrund steht dabei die Zulässigkeit, Grenzen und Ordnung der baulichen Nutzung des Grunds und Bodens.
Das Bauordnungsrecht beschäftigt sich vielmehr mit den Gefahren, die von einer baulichen Anlage ausgehen können.
Durch das öffentliche Baurecht soll es zu einem Interessenausgleich zwischen dem Bauherrn bzw. dem Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit, die sich für eine sinnvolle Nutzung des Grund und Bodens ausspricht, kommen.
Ein Interessenausgleich privater Grundstückseigentümer untereinander wird hingegen durch das private Baurecht angestrebt und gefördert. Des Weiteren wird auch das Bauvertragsrecht durch das private Baurecht geregelt. Wie der Name schon sagt, werden an dieser Stelle zum Großteil die Normen des Zivilrechts herangezogen. Jedoch sind auch neben Vorschriften des Sachenrechts (§§ 854 ff. BGB) und des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) auch Vorschriften
- des Nachbarrechtsgesetzes,
- der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und
- der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
zu beachte.
Diese Seite soll ihnen das Baurecht in seinen Grundzügen näher bringen und die rechtliche Vorgehensweise bei einem neuen Bauprojekt darstellen.